Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 24.08.2016 - 5 LA 46/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,26053
OVG Niedersachsen, 24.08.2016 - 5 LA 46/16 (https://dejure.org/2016,26053)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.08.2016 - 5 LA 46/16 (https://dejure.org/2016,26053)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. August 2016 - 5 LA 46/16 (https://dejure.org/2016,26053)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,26053) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • OVG Niedersachsen, 01.04.2014 - 5 LB 80/13

    Vor dem Studienbeginn liegende Kinderbetreuungszeiten als Ursache für eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.08.2016 - 5 LA 46/16
    Dementsprechend wäre das Niedersächsische Finanzministerium gemäß § 16 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 NLVO zur Zulassung einer Ausnahme verpflichtet; das ihm insoweit grundsätzlich zustehende Ermessen wäre mit Blick auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG auf Null reduziert (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 1.4.2014 - 5 LB 80/13 -, juris Rn. 86 m. w. Nw.).

    aa) Das Verwaltungsgericht (UA, S. 11 bis 13) hat zur Auslegung des § 16 Abs. 1 Satz 3 NLVO zutreffend auf die Rechtsprechung des Senats verwiesen, in der es wörtlich heißt (Nds. OVG, Urteil vom 1.4.2014 - 5 LB 80/13 -, a. a. O., Rn. 57 bis 59):.

    Wie der Senat in seinen Urteilen vom 1. April 2014 ausgeführt hat (so etwa - 5 LB 80/13 -, a. a. O., Rn. 75f.; - 5 LB 278/13 -, juris Rn. 68f.), hat der Verordnungsgeber eine Anhebung der Höchstaltersgrenze nicht nur für den Fall der Kinderbetreuungszeiten nach oder jedenfalls während der Ausbildungszeit ermöglicht.

    Denn vor dem Hintergrund der vom Verwaltungsgericht (UA, S. 12) zitierten Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 1.4.2014 - 5 LB 80/13 -, a. a. O., Rn. 77ff.; Urteil vom 1.4.2014 - 5 LB 278/13 -, a. a. O., Rn. 71ff.) und der hierzu - sowie zu Parallelentscheidungen ergangenen - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 29.6.2015 - BVerwG 2 B 53.14 -, juris Rn. 3, 19; zu den Parallelentscheidungen: Beschluss vom 22.12.2014 - BVerwG 2 B 55.14 -, juris Rn. 4, 7ff.; Beschluss vom 22.6.2015 - BVerwG 2 B 54.14 -, juris Rn. 4, 7, 11, 14) und vor dem Hintergrund der unter II. 2. niedergelegten Grundsätze ist vielmehr erforderlich, dass die Klägerin glaubhaft macht, sich bereits zu einem vor Vollendung des 40. Lebensjahres liegenden Zeitpunkt ernstlich dem Lehrerberuf zugewendet zu haben (ebenso Nds. OVG, Urteil vom 1.4.2014 - 5 LB 110/13 -, UA, S. 22f.; Urteil vom 1.4.2014 - 5 LB 178/13 -, UA, S. 23ff.; Urteil vom 1.4.2014 - 5 LB 276/13 -, UA, S. 23ff.; Urteil vom 1.4.2014 - 5 LB 6/14 -, UA, 24ff.).

    Denn nur bei einem hypothetischen Studienbeginn der Klägerin spätestens im Jahr 2000 wäre ihr - unterstellt, sie hätte das Studium im gleichen Zeitraum abgeschlossen wie ihr späteres Studium (ca. 3 Jahre) - ein Abschluss des Studiums noch im Jahr 2003 möglich gewesen; eine Bewerbung um Einstellung in den Vorbereitungsdienst hätte dann noch vor Vollendung ihres 40. Lebensjahres - im Jahr 2003 war die Klägerin 39 Jahre alt - erfolgen können (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 1.4.2014 - 5 LB 80/13 -, a. a. O., Rn. 82).

    Gleichwohl kann nach der Rechtsprechung des Senats eine während des Zeitraums der überwiegenden Kinderbetreuung ausgeübte (Teilzeit-)Tätigkeit gleichzeitig einen objektiven Anhaltspunkt darstellen, welcher die Glaubhaftigkeit eines behaupteten, vor Beginn dieser Tätigkeit gefassten ernstlichen Entschlusses, den Lehrerberuf zu ergreifen, hindert (Nds. OVG, Urteil vom 1.4.2014 - 5 LB 80/13 -, a. a. O., Rn. 81).

    Dies kann etwa der Fall sein, wenn die (Teilzeit-)Tätigkeit in einem Bereich erfolgt, der mit dem Lehrerberuf in keinem Zusammenhang steht (Nds. OVG, Urteil vom 1.4.2014 - 5 LB 80/13 -, a. a. O., Rn. 81 m. w. Nw.) bzw. jedenfalls nicht dessen "Kernaufgaben" betrifft (Nds. OVG, Beschluss vom 12.4.2016 - 5 LA 50/15 -).

    Dass die Tätigkeit als pädagogische Mitarbeiterin auch (Teil-)Aspekte der Kernaufgaben einer Lehrkraft wie inhaltliche Korrekturen (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 1.4.2014 - 5 LB 80/13 -, a. a. O., Rn. 81), Unterrichtserteilung (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 1.4.2014 - 5 LB 279/13 -, UA, S. S. 21) oder Wissensvermittlung entsprechend einem vorgegebenen Lehrplan (vgl. Nds. OVG,.

  • OVG Niedersachsen, 01.04.2014 - 5 LB 278/13

    Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe bei Überschreitung der allgemeinen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.08.2016 - 5 LA 46/16
    Wie der Senat in seinen Urteilen vom 1. April 2014 ausgeführt hat (so etwa - 5 LB 80/13 -, a. a. O., Rn. 75f.; - 5 LB 278/13 -, juris Rn. 68f.), hat der Verordnungsgeber eine Anhebung der Höchstaltersgrenze nicht nur für den Fall der Kinderbetreuungszeiten nach oder jedenfalls während der Ausbildungszeit ermöglicht.

    Denn vor dem Hintergrund der vom Verwaltungsgericht (UA, S. 12) zitierten Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 1.4.2014 - 5 LB 80/13 -, a. a. O., Rn. 77ff.; Urteil vom 1.4.2014 - 5 LB 278/13 -, a. a. O., Rn. 71ff.) und der hierzu - sowie zu Parallelentscheidungen ergangenen - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 29.6.2015 - BVerwG 2 B 53.14 -, juris Rn. 3, 19; zu den Parallelentscheidungen: Beschluss vom 22.12.2014 - BVerwG 2 B 55.14 -, juris Rn. 4, 7ff.; Beschluss vom 22.6.2015 - BVerwG 2 B 54.14 -, juris Rn. 4, 7, 11, 14) und vor dem Hintergrund der unter II. 2. niedergelegten Grundsätze ist vielmehr erforderlich, dass die Klägerin glaubhaft macht, sich bereits zu einem vor Vollendung des 40. Lebensjahres liegenden Zeitpunkt ernstlich dem Lehrerberuf zugewendet zu haben (ebenso Nds. OVG, Urteil vom 1.4.2014 - 5 LB 110/13 -, UA, S. 22f.; Urteil vom 1.4.2014 - 5 LB 178/13 -, UA, S. 23ff.; Urteil vom 1.4.2014 - 5 LB 276/13 -, UA, S. 23ff.; Urteil vom 1.4.2014 - 5 LB 6/14 -, UA, 24ff.).

  • BVerwG, 18.06.1998 - 2 C 6.98

    Beamtenverhältnis auf Probe, Einstellung in das -;; Einstellung in das

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.08.2016 - 5 LA 46/16
    Daraus ergibt sich, dass Zeiten einer Kinderbetreuung im Sinne der Ausnahmeregelung nur solche sind, in denen sich der Bewerber anstelle der Berufsbildung oder Ausübung ganz oder überwiegend der Kinderbetreuung gewidmet hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.6.1998 - BVerwG 2 C 6.98 -, juris Rn. 22 [unter Hinweis auf Urteil vom 18.1.1996 - BVerwG 2 C 41.94 -]; Urteil vom 13.7.2000, a. a. O., Rn. 16; OVG NRW, Beschluss vom 5.7.2013 - 6 A 1082/11 -, juris Rn. 15).

    Liegt bereits keine Kinderbetreuungszeit im Sinne der Ausnahmeregelung vor, so bedarf es einer Prüfung ihrer Ursächlichkeit für das Absehen einer Bewerbung um Einstellung in einen Vorbereitungsdienst vor Vollendung des 40. Lebensjahres von vornherein nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.6.1998, a. a. O., Rn. 24; Urteil vom 13.7.2000, a. a. O., Rn. 16).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2013 - 6 A 1082/11

    Berücksichtigung von Zeiten der Kinderbetreuung im Zusammenhang mit einem Streit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.08.2016 - 5 LA 46/16
    Daraus ergibt sich, dass Zeiten einer Kinderbetreuung im Sinne der Ausnahmeregelung nur solche sind, in denen sich der Bewerber anstelle der Berufsbildung oder Ausübung ganz oder überwiegend der Kinderbetreuung gewidmet hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.6.1998 - BVerwG 2 C 6.98 -, juris Rn. 22 [unter Hinweis auf Urteil vom 18.1.1996 - BVerwG 2 C 41.94 -]; Urteil vom 13.7.2000, a. a. O., Rn. 16; OVG NRW, Beschluss vom 5.7.2013 - 6 A 1082/11 -, juris Rn. 15).

    Eine Kinderbetreuung im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 3 NLVO setzt also im Allgemeinen eine Betreuungsleistung in einem mindestens halbtägigen Umfang voraus (OVG NRW, Beschluss vom 5.7.2013, a. a. O., Rn. 15).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2011 - 6 A 117/11

    Antrag eines Lehrers auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe trotz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.08.2016 - 5 LA 46/16
    Die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe soll vielmehr lediglich dann nicht an Zeiten der Kindererziehung oder der Pflege sonstiger Angehöriger scheitern, wenn diese Zeiten den maßgeblichen Grund für die Überschreitung des Höchstalters darstellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.1.2011, a. a. O., Rn. 17; Beschluss vom 17.3.2011, a. a. O., Rn. 17; OVG NRW, Beschluss vom 7.4.2011 - 6 A 117/11 -, juris Rn. 5).

    Unterbrechungen des Kausalzusammenhanges durch weitere, vom Verordnungsgeber nicht privilegierte Ursachen bleiben bedeutsam, weil insoweit kein Grund für eine Privilegierung hiervon betroffener Bewerber besteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.1.2011, a. a. O., Rn. 17; Beschluss vom 17.3.2011, a. a. O., Rn. 17; OVG NRW, Beschluss vom 7.4.2011, a. a. O., Rn. 5; Beschluss vom 23.5.2013 - 6 A 310/12 -, juris Rn. 40; Beschluss vom 25.7.2013 - 6 A 630/13 -, juris Rn. 3).

  • BVerwG, 22.12.2014 - 2 B 55.14

    Hinwendung zum Lehrerberuf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.08.2016 - 5 LA 46/16
    Denn vor dem Hintergrund der vom Verwaltungsgericht (UA, S. 12) zitierten Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 1.4.2014 - 5 LB 80/13 -, a. a. O., Rn. 77ff.; Urteil vom 1.4.2014 - 5 LB 278/13 -, a. a. O., Rn. 71ff.) und der hierzu - sowie zu Parallelentscheidungen ergangenen - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 29.6.2015 - BVerwG 2 B 53.14 -, juris Rn. 3, 19; zu den Parallelentscheidungen: Beschluss vom 22.12.2014 - BVerwG 2 B 55.14 -, juris Rn. 4, 7ff.; Beschluss vom 22.6.2015 - BVerwG 2 B 54.14 -, juris Rn. 4, 7, 11, 14) und vor dem Hintergrund der unter II. 2. niedergelegten Grundsätze ist vielmehr erforderlich, dass die Klägerin glaubhaft macht, sich bereits zu einem vor Vollendung des 40. Lebensjahres liegenden Zeitpunkt ernstlich dem Lehrerberuf zugewendet zu haben (ebenso Nds. OVG, Urteil vom 1.4.2014 - 5 LB 110/13 -, UA, S. 22f.; Urteil vom 1.4.2014 - 5 LB 178/13 -, UA, S. 23ff.; Urteil vom 1.4.2014 - 5 LB 276/13 -, UA, S. 23ff.; Urteil vom 1.4.2014 - 5 LB 6/14 -, UA, 24ff.).
  • BVerwG, 29.06.2015 - 2 B 53.14

    Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte in Niedersachsen ist nicht an die Einhaltung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.08.2016 - 5 LA 46/16
    Denn vor dem Hintergrund der vom Verwaltungsgericht (UA, S. 12) zitierten Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 1.4.2014 - 5 LB 80/13 -, a. a. O., Rn. 77ff.; Urteil vom 1.4.2014 - 5 LB 278/13 -, a. a. O., Rn. 71ff.) und der hierzu - sowie zu Parallelentscheidungen ergangenen - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 29.6.2015 - BVerwG 2 B 53.14 -, juris Rn. 3, 19; zu den Parallelentscheidungen: Beschluss vom 22.12.2014 - BVerwG 2 B 55.14 -, juris Rn. 4, 7ff.; Beschluss vom 22.6.2015 - BVerwG 2 B 54.14 -, juris Rn. 4, 7, 11, 14) und vor dem Hintergrund der unter II. 2. niedergelegten Grundsätze ist vielmehr erforderlich, dass die Klägerin glaubhaft macht, sich bereits zu einem vor Vollendung des 40. Lebensjahres liegenden Zeitpunkt ernstlich dem Lehrerberuf zugewendet zu haben (ebenso Nds. OVG, Urteil vom 1.4.2014 - 5 LB 110/13 -, UA, S. 22f.; Urteil vom 1.4.2014 - 5 LB 178/13 -, UA, S. 23ff.; Urteil vom 1.4.2014 - 5 LB 276/13 -, UA, S. 23ff.; Urteil vom 1.4.2014 - 5 LB 6/14 -, UA, 24ff.).
  • BVerwG, 22.06.2015 - 2 B 54.14

    Hinwendung zum Lehrerberuf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.08.2016 - 5 LA 46/16
    Denn vor dem Hintergrund der vom Verwaltungsgericht (UA, S. 12) zitierten Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 1.4.2014 - 5 LB 80/13 -, a. a. O., Rn. 77ff.; Urteil vom 1.4.2014 - 5 LB 278/13 -, a. a. O., Rn. 71ff.) und der hierzu - sowie zu Parallelentscheidungen ergangenen - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 29.6.2015 - BVerwG 2 B 53.14 -, juris Rn. 3, 19; zu den Parallelentscheidungen: Beschluss vom 22.12.2014 - BVerwG 2 B 55.14 -, juris Rn. 4, 7ff.; Beschluss vom 22.6.2015 - BVerwG 2 B 54.14 -, juris Rn. 4, 7, 11, 14) und vor dem Hintergrund der unter II. 2. niedergelegten Grundsätze ist vielmehr erforderlich, dass die Klägerin glaubhaft macht, sich bereits zu einem vor Vollendung des 40. Lebensjahres liegenden Zeitpunkt ernstlich dem Lehrerberuf zugewendet zu haben (ebenso Nds. OVG, Urteil vom 1.4.2014 - 5 LB 110/13 -, UA, S. 22f.; Urteil vom 1.4.2014 - 5 LB 178/13 -, UA, S. 23ff.; Urteil vom 1.4.2014 - 5 LB 276/13 -, UA, S. 23ff.; Urteil vom 1.4.2014 - 5 LB 6/14 -, UA, 24ff.).
  • OVG Niedersachsen, 11.11.2014 - 5 ME 157/14

    Beurteilung; Bewerbungsverfahrensanspruch; Endgrundgehalt; Streitwert

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.08.2016 - 5 LA 46/16
    Auszugehen ist insoweit von dem im Zeitpunkt der Einleitung des zweiten Rechtszugs maßgeblichen Endgrundgehalt (hierzu: Nds. OVG, Beschluss vom 11.11.2014 - 5 ME 157/14 m. w. Nw. -) der Besoldungsgruppe A 12 (vgl. Schriftsatz der Beklagten vom 24. Januar 2014 [Bl. 123/GA]) in Höhe von 4.278,45 EUR.
  • OVG Niedersachsen, 01.04.2014 - 5 LB 279/13

    Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe bei Überschreitung der allgemeinen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.08.2016 - 5 LA 46/16
    Dass die Tätigkeit als pädagogische Mitarbeiterin auch (Teil-)Aspekte der Kernaufgaben einer Lehrkraft wie inhaltliche Korrekturen (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 1.4.2014 - 5 LB 80/13 -, a. a. O., Rn. 81), Unterrichtserteilung (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 1.4.2014 - 5 LB 279/13 -, UA, S. S. 21) oder Wissensvermittlung entsprechend einem vorgegebenen Lehrplan (vgl. Nds. OVG,.
  • BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 22.09

    Schadensersatzanspruch des Einstellungsbewerbers; grundrechtsgleiches Recht;

  • BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 13.99

    Beamtenverhältnis auf Probe, Einstellung in das -; Einstellung in das

  • OVG Niedersachsen, 30.08.2011 - 5 LA 214/10

    Gewährung von Waisengeld bei Überschreitung des Vier-Monats-Zeitraums des § 32

  • OVG Niedersachsen, 24.03.2011 - 5 LA 300/09

    Rechtmäßigkeit der teilweisen Rückforderung von auf Widerruf gewährten

  • BVerwG, 18.01.1996 - 2 C 41.94

    Beamtenrecht: Berücksichtigung von Zeiten der Kinderbetreuung vor der Berufung in

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2008 - 6 A 4588/06

    Antrag auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe; Beachtlichkeit der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2013 - 6 A 630/13

    Antrag eines Lehrers auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2013 - 6 A 310/12

    Neubescheidung des Antrags eines Lehrers auf Übernahme in das Beamtenverhältnis

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2012 - 6 A 123/11
  • OVG Niedersachsen, 29.10.2019 - 5 LC 203/17

    Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe; Einstellungshöchstaltersgrenze;

    Damit hat der Ausnahmefall des § 16 Abs. 1 Satz 3 NLVO a. F. diejenigen Fälle erfasst, in denen kinderbetreuungsbedingt ein rechtzeitiger Studienabschluss nicht möglich war - dies betrifft die kinderbetreuungsbedingte Unterbrechung bzw. Verzögerung des Studiums - oder in denen kinderbetreuungsbedingt bereits eine rechtzeitige Aufnahme des Studiums nicht bewerkstelligt werden konnte - dies betrifft ein kinderbetreuungsbedingtes Aufschieben des Studiums - (Nds. OVG, Urteil vom 1.4.2014 - 5 LB 80/13 -, a. a. O., Rn.69 bis 75; Beschluss vom 24.8.2016 - 5 LA 46/16 -, juris Rn. 31).

    Eine Kausalität war allerdings in diesen Fallkonstellationen gleichwohl zu verneinen, wenn die Kinderbetreuungszeiten zeitlich vor dem Entschluss gelegen hatten, die Lehrerlaufbahn einzuschlagen (Nds. OVG, Urteil vom 1.4.2014 - 5 LB 80/13 -, a. a. O., Rn. 76 m. w. Nw.; Beschluss vom 24.8.2016, a. a. O., Rn. 31).

    Denn wenn jemand erst nach Beendigung von Kinderbetreuungszeiten den (ernstlichen) Entschluss gefasst hat, ein Lehramtsstudium zu absolvieren - etwa, weil der Lehrerberuf als gut mit der Betreuung einer Familie vereinbar angesehen wurde - und ihm sodann eine Bewerbung um Einstellung in den Vorbereitungsdienst vor Vollendung des 40. Lebensjahres nicht möglich war, so hatte nicht der Umstand der Kinderbetreuung zur Überschreitung der allgemeinen Höchstaltersgrenze geführt, sondern der späte Entschluss, den Lehrerberuf zu ergreifen (Nds. OVG, Urteil vom 1.4.2014 - 5 LB 80/13 -, a. a. O., Rn. 76 m. w. Nw.; Beschluss vom 24.8.2016, a. a. O., Rn. 31).

    Dementsprechend hing die Frage der Kausalität zwischen Zeiten der Kinderbetreuung und der nicht vor Vollendung des 40. Lebensjahres erfolgten Bewerbung um Einstellung in den Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte maßgeblich davon ab, zu welchem Zeitpunkt der jeweilige Bewerber einen ernsthaften Entschluss, den Lehrerberuf zu ergreifen, glaubhaft gemacht hatte (Nds. OVG, Beschluss vom 24.8.2016, a. a. O., Rn. 30).

    Daraus wiederum ergab sich, dass Zeiten einer Kinderbetreuung im Sinne der Ausnahmeregelung nur solche waren, in denen sich der Bewerber anstelle der Berufsbildung oder -ausübung ganz oder überwiegend der Kinderbetreuung gewidmet hatte; eine Kinderbetreuung im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 3 NLVO a. F. setzte also im Allgemeinen eine Betreuungsleistung in einem mindestens halbtägigen Umfang voraus (Nds. OVG, Urteil vom 1.4.2014 - 5 LB 80/13 -, a. a. O., Rn. 58; Beschluss vom 24.8.2016, a. a. O., Rn. 53).

    Lag bereits keine Kinderbetreuungszeit in diesem Sinne vor, so bedurfte es einer Prüfung ihrer Ursächlichkeit für das Absehen einer Bewerbung um Einstellung in einen Vorbereitungsdienst vor Vollendung des 40. Lebensjahres von vornherein nicht (Nds. OVG, Urteil vom 1.4.2014 - 5 LB 80/13 -, a. a. O., Rn. 58; Beschluss vom 24.8.2016, a. a. O., Rn. 53).

    Es soll verhindert werden, dass ein Bewerber, der nach einem ggf. langjährigen und mehrere Instanzen umfassenden Gerichtsverfahren obsiegt hat, sein ursprüngliches Prozessziel nicht mehr erreichen kann, weil er aufgrund des mit der Prozessführung verbundenen Zeitablaufs die maßgebliche Einstellungshöchstaltersgrenze überschritten hat (in diesem Sinne Nds. OVG, Beschluss vom 24.8.2016, a. a. O., Rn. 24).

  • VG Hamburg, 21.09.2017 - 21 K 3084/14

    Einstellungshöchstaltersgrenze von 45 Jahren für Probebeamte - hier: Lehrer - in

    Maßgeblich kommt es für die Frage eines kausalen Zusammenhangs im Übrigen darauf an, zu welchem Zeitpunkt der jeweilige Bewerber den ernsthaften Entschluss zur Ausübung der Tätigkeit - etwa des Lehrerberufs - gefasst hat (Nds. OVG, Beschl. v. 24.8.2016, 5 LA 46/16, juris Rn. 30).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht